Jeder, der Lust hat, ein Instrument zu erlernen. Aus der Erfahrung her wissen wir aber, dass es sinnvoll ist, abzuwarten, bis das 8. Lebensjahr erreicht ist.
Am Anfang lernt man Querflöte oder Trommel. Über die Möglichkeit eines der anderen Instrumente zu erlernen wird dann je nach aktueller Situation gemeinsam im Verein entschieden.
Nein! Alles, was man für den Spielmannszug braucht, ist die Freude am Musizieren.
Alles andere lehren euch unsere Übungsleiter.
Jedes Mitglied erhält ein Instrument und weitere Ausrüstungsgegenstände leihweise zur Verfügung. Bei Abmeldung sind diese Materialen unverzüglich und in einwandfreien Zustand wieder abzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haften die Mitglieder bzw. die Erziehungsberechtigten. Instrumente, Bekleidung und weitere Ausrüstungsgegenstände sind Eigentum des Spielmannszuges Schneverdingen e.V.
Die Übungsabende finden jeweils am zweiten und vierten Dienstag eines Monats von 19:30 - 21:00 Uhr statt. Ausgenommen sind die Schulferien sowie die Winterpause von Anfang Dezember bis Ende Januar.
Das Üben mit den "Einsteigern" findet wöchentlich statt. In den Wochen wo auch die Übungsabende mit dem gesamten Verein stattfinden von 19:00 - 19:30 Uhr, in den Wochen dazwischen von 19:00 - 20:00 Uhr. Auch hier sind die oben genannten Zeiträume ausgenommen.
Bei uns wird nicht nur Musik gemacht. Wir legen auch viel Wert auf die Förderung unserer Gemeinschaft. So machen wir jedes Jahr u. a. eine gemeinsame Boßeltour und eine Weihnachtsfeier.
Je nach Leistungsstand und Alter der Mitglieder werden sie in Absprache
mit den Ausbildern an unseren Auftritten teilnehmen können. Aus der Erfahrung wissen wir, dass es etwa ein halbes bis
ein ganzes Jahr dauert, bis man das erste Mal mitmachen kann. Insbesondere unsere
kleineren "Nachwuchskräfte" versuchen wir schon zügig mit kleineren Begleitinstrumenten wie z.B. Tamburin mit zu den Auftritten zu nehmen.
Wenn man kein Instrument spielen möchte, gibt es noch den Status des passiven (fördernden) Mitgliedes. Diese verpflichten sich nur zur Mitgliedsbeitragszahlung und erhalten ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.